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- 26. February 2020
Presseinformation des DHPV: Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts droht Entsolidarisierung der Gesellschaft
Mit Bestürzung und Bedauern nimmt der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf, den § 217 Strafgesetzbuch (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig zu erklären.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht viel Zeit und Mühe auf Anhörung und Urteilsfindung verwendet. „Das Urteil kann aber auf lange Sicht zu einer Entsolidarisierung mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in unserer Gesellschaft führen“, so befürchtet Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV.